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Onlinehilfe
  • Über den Menüpunkt Hilfe in der linken Navigationsleiste gelangen Sie auf die Startseite unserer Onlinehilfe. Dort finden Sie u. a. Anleitungen zu den Menüpunkten "Neue Registrierung" und "Benutzerkonto aktivieren".

Häufig gestellte Fragen
  • Auf unserer Website unter: https://www.vorsorgeregister.de/hilfe/faq haben wir für Sie häufig gestellte Fragen aufgelistet und beantwortet. Zur besseren Übersicht sind die Fragen nach Nutzergruppen gegliedert. Die Sammlung wird laufend aktualisiert.

Aktuelles

Neue Registrierungen: Ehegattenwiderspruch und isolierte Patientenverfügung
Ab dem 1. Januar 2023 gibt es im ZVR zwei neue registrierungsfähige Vorsorgeangelegenheiten (§ 78a Abs. 1 BNotO):

  • Widerspruch gegen eine Vertretung durch den Ehegatten nach § 1358 BGB (Ehegattenwiderspruch) – Hierdurch kann der Betroffene eine Ablehnung der gesetzlichen Vertretung durch seinen Ehegatten kundtun (§ 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. a BGB).

  • Isolierte Patientenverfügungen – Eine Registrierung von Patientenverfügungen war bislang nur vorgesehen, wenn die Patientenverfügung gemeinsam mit einer Vorsorgevollmacht in einer Urkunde enthalten war (sog. kombinierte Patientenverfügung).

Nähere Informationen zu den neuen Registrierungsmöglichkeiten finden Sie in der Onlinehilfe.

Neue Menüführung
Künftig ist auf einer neuen Menüseite auszuwählen, welche Vorsorgeangelegenheit (isoliert) bzw. welche Vorsorgeangelegenheiten (kombiniert) zur (einheitlichen) Registrierung beantragt werden. Zur Auswahl stehen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Ehegattenwiderspruch.

Nähere Informationen zu der neuen Menüführung haben wir in der Onlinehilfe zusammengestellt.

Automatisiertes Einsichtsrecht für Ärzte
Ab dem 1. Januar 2023 haben behandelnde Ärzte die Möglichkeit, Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister zu nehmen (§ 78b Abs. 1 Satz 1 BNotO). Weitere Informationen zur Einsichtnahme in das ZVR finden Sie in der Onlinehilfe.

Änderung der ZVR-Gebührensatzung (ZVR-GebS)
Ab dem 1. Januar 2023 treten Änderungen der ZVR-Gebührensatzung in Kraft. Die Satzung finden Sie auf unserer Internetseite.