Sind Sie sicher, dass Sie die Angaben zum Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuer widerrufen möchten? Ein widerrufener Bevollmächtigter/ vorgeschlagener Betreuer bleibt mit allen personenbezogenen Daten im Zentralen Vorsorgeregister erhalten und ist auch weiterhin für Gerichte und Ärzte einsehbar. Es wird ein entsprechender Vermerk ausgewiesen, dass die Angaben zu diesem Bevollmächtigten/ vorgeschlagenen Betreuer widerrufen worden sind.